AGB
NOVERA Aparthotel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NOVERA Aparthotel (J&S Hotelbetrieb GbR)
I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des NOVERA Aparthotel (J&S Hotelbetrieb GbR), nachfolgend Hotel genannt.
2.
Die Unter‐ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3.
Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden Anwendung und gelten bei Abschluss einer Buchung, sowohl direkt über das Hotel, sowie externer Vertriebspartner.
II. Vertragsabschluss, Partner, Haftung, Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung (Hotelaufnahmevertrag) des Kunden durch das Hotel direkt oder indirekt zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus der Buchung (Hotelaufnahmevertrag), sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
4.
Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und die lokale Tourismus- und Bettensteuer ein. Erhöhen sich der Mehrwertsteuersatz bzw. die Abgabe der Tourismus- und Bettensteuer zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuer bzw. die Tourismus- und Bettensteuer nachträglich zu belasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
6.
Das Hotel ist berechtigt, bei Buchungsabschluss, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine Vorauszahlung, wie vor Abschluss der Buchung angegeben zu verlangen.
7.
Ferner ist das Hotel berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine Vorauszahlung im Sinne vorstehender Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Hotelaufnahmevertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 6 erfolgt ist.
IV. Rücktritt des Kunden
1.
Ein Rücktritt des Kunden von der Buchung (Hotelaufnahmevertrag) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt der Buchung (Hotelaufnahmevertrag) schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen nicht anzurechnen.
V. Rücktritt des Hotels
1.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, von der Buchung (Hotelaufnahmevertrag) zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund der Buchung (Hotelaufnahmevertrag) außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
4.
Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.
Nicht vorab genehmigte Nutzungen der Hotelzimmer für Filmproduktionen, Vorstellungsgespräche, Verkaufsveranstaltungen, politische Versammlungen und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.
6.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 5 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume, die Zuteilung obliegt allein dem Hotel.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass
der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus
Punkt IV bleiben von dieser Regelung unberührt.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% und ab 18.00 Uhr 100% des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
4.
Das Hotel ist ein komplettes Nichtraucherhotel. Kunden, die das Rauchverbot missachten werden mit einer Sonderreinigungsgebühr von € 200,00 belastet. Sollte das Zimmer durch zu starker Rauchverschmutzung längere Zeit nicht nutzbar sein, so trägt der Kunde die Kosten des Ausfalls. Berechnungsgrundlage sind dabei die für den Zeitraum gültigen Tarife des Hotels.
5.
Das Hotel stellt Kunden Zimmerkarten zur Verfügung. Bei Verlust einer Karte wird dem Kunden eine Erneuerungsgebühr von 50,00 pro Karte in Rechnung gestellt.
VII. Haftung des Hotels
1.
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus der Buchung (Hotelaufnahmevertrag) . Grundsätzliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
2.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines Vertreters gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3.
Für vom Kunden in das Hotel eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nicht. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle eingebrachte Wertsachen zu sichern.
4.
Im Zimmer verbliebene Gegenstände werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
VIII. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Der Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner die Freie und Hansestadt Hamburg. Es gilt deutsches Recht, die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.